Filmfestival

Schlagwort Archiv

Jetzt aber schnell! Einreichfrist dokKa 11 endet am 26.02.!

Die Einreichfrist für das 11. dokKa Dokumentarfestival läuft noch bis zum 26. Februar. Einreichen unter:

https://dokka.de

Die Deadline für Einreichungen rückt näher! Das nächste Festivals wird vom 08. – 12. Mai 2024 in Karlsruhe stattfinden. Noch bis zum 26. Februar können Dokumentarfilme und Hördokumentationen eingereicht werden.


dokKa 10 Plakat

dokKa wird 10 – Jetzt einreichen!

Die Einreichfrist für das 10. dokKa Dokumentarfestival läuft noch bis zum 19. Februar. Einreichen unter:

https://dokka.de/site/login

Die Deadline für Einreichungen rückt näher! Das nächste dokKa Festival wird vom 17. – 21. Mai 2023 in Karlsruhe stattfinden. Noch bis zum 19. Februar können Dokumentarfilme und Hördokumentationen eingereicht werden.

Hier alle Infos in Kürze:

→Was ist dokKa?

dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.

→Was kann eingereicht werden?

Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.

→Wer kann einreichen?

Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.

→Wie erfolgt die Auswahl?

Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf www.dokka.de und der Facebook-Seite von dokKa zu finden.

→Welche Preise werden vergeben?

Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.

→DOKKA-PREIS

Der Preis des Festivals ist mit 1.500 Euro dotiert und wird von der Jury an einen Dokumentarfilm vergeben.

→DOKKA-FÖRDERPREIS DOKUMENTARFILM

Der Preis ist mit 500 Euro dotiert und der gespendeten Dienstleitung zur Herstellung einer Digitalen Kinokopie (DCP) durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.

→DOKKA-PREIS FÜR DIE AUSGEZEICHNETE HÖRDOKUMENTATION

Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung auf SWR2 aus.

→Welche Vorführformate sind möglich?

Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen:

Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen:

  • →Audio CD
  • →Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit)

Archiv